Impfungen
Masern-Mumps-Rötelnimpfung
(MMR =3-fach Impfstoff) oder mit Varizellen (MMRV= 4-fach-Impfstoff) mindestens
2 Impfungen, wenn nicht schon als Kind 2x geimpft wurde. Es darf nicht während einer
Schwangerschaft geimpft werden (Lebendimpfstoff), und nach einer Impfung sollten
vier Wochen bis zum Eintritt einer Schwangerschaft abgewartet werden.
Diphtherie-, Tetanus -Pertusis-Polioimpfung
Diphtherie-, Tetanus -Pertusis-Polioimpfung sollte bei Jugendlichen aufgefrischt werden
sowie vor Beginn des 3. Trimenon ( ab 28. SSW), bzw. bei Kontaktpersonen in der
näheren Umgebung eines Säuglings. Auffrischimpfungen alle 10 Jahre werden von der
STIKO empfohlen.
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Durch Viren, die bei Zeckenbissen übertragen werden können, lösen eine Gehirn-,
Hirnhaut- oder Rückenmarksentzündung aus. Nach der Grundimmunisierung
(3 Impfungen) folgt die 1. Auffrischimpfung nach 3 Jahren, dann alle 5 Jahre.
Grippe (Influenza)
Die Impfung erfolgt jährlich im Oktober oder November. Empfohlen wird sie allen älteren
Menschen, kleinen Kindern, Schwangeren und Menschen mit Vorerkrankungen.
Herpes zoster (Gürtelrose)
Herpes zoster-Impfung mit dem Totimpfstoff Shingrix für alle Personen ab einem Alter von
60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem
Alter von 50 Jahren, lt. STIKO-Impfempfehlung. Das Impfschema für den Totimpfstoff besteht aus einer 2-maligen intramuskulären Impfung im Abstand von mindestens 2 und maximal 6 Monaten.
HPV-Impfung
Die Impfung gegen HPV (humane Papillomviren) wird seit März 2019 allen Mädchen und Jungen ab dem 9. Lebensjahr empfohlen.
Humane Papillomviren sind ursächlich für Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses und der Scheide bei der Frau und beim Mann am Penis. Des Weiteren verursachen sie Tumore im Mund-Rachen-Raum und im Analbereich sowie Feigwarzen (Kondylome) im Genital- und Analbereich. Der aktuell verfügbare Impfstoff beinhaltet 9 Typen des HP-Virus (Gardasil 9®).
Die Impfung sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Kinder zwischen 9 und 14 Jahren werden zweimal im Abstand von mind. 5 Monaten geimpft. Jugendliche ab 15 Jahren benötigen 3 Impfungen (0 – 2 – 6 Monate). Die Impfung wird bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Aktuelle Studien zeigen auch für Frauen, die wegen Vorstufen eines Gebärmutterhalskrebses behandelt werden, einen Schutz vor einer weiteren Erkrankung durch eine parallel durchgeführte HPV-Impfung. Diese ist derzeit keine Leistung der Krankenkassen.
Link zum Faktenblatt des Robert-Koch-Institut:
www.rki.de