Feinultraschall
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien kann jede Schwangere in der 20.-23. Schwangerschaftswoche (SSW) eine ausführliche Ultraschalluntersuchung erhalten, bei der das Wachstum, die Organe und dabei v.a. das Herz (fetale Echokardiographie) sowie die Fruchtwassermenge, der Mutterkuchen (Plazenta) und die Durchblutung bei Mutter und Kind (Dopplerultraschall) beurteilt werden. Diese Untersuchung kann bei Auffälligkeiten in der Frühschwangerschaft oder Besonderheiten in der Anamnese schon früher durchgeführt werden und auch wiederholt werden. Häufig wird eine Kontrolle in der 30.-32. SSW empfohlen, da sich manche Organauffälligkeiten und abweichende Wachstumsverläufe erst im späteren Schwangerschaftsalter zeigen. Bei besonderen Befunden besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Unikliniken und Pränatalzentren in der Umgebung (Kempten, Memmingen, Friedrichshafen, Ulm, München, Tübingen). Laut Gendiagnostikgesetz steht es der Schwangeren / den werdenden Eltern frei, wie viel Information sie wünschen und welche Untersuchungen sie durchführen lassen wollen. Unser Bestreben ist es, Sie gut zu informieren.